Die aktuelle Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Baugesetzbuches wird die schädliche Liberalisierung des Wohnungsmarktes und die ungebremste Mietenentwicklung weiter fördern, die mit der Aufhebung der Wohngemeinnütziugkeit 1990 durch schwarz-gelb eingeleitet wurde.
Er hebelt zudem quasi das komplette Baugesetzbuch aus und damit die Beteiligung der Bevölkerung und der Träger öffentlicher Belange (Behörden, Verbände). Das ist sozusagen eine pauschale vorab Baugenehmigung ab 6 Wohneinheiten ohne Verpflichtung zu sozialem oder ökologischem Wohnungsbau. Mit dieser Gesetzgebung kann überall in Aussengebieten gebaut werden, ausser auf Naturschutzflächen oder Denkmalensemble.
Wir sollten den Bauturbo daher sozial und ökologisch gestalten und das Mietrecht im Bestand stärken, um den sozialen Zusammenhalt durch einen guten Mix in den Quartieren zu stärken!
Der Bauturbo kann ein gutes Instrument sein, wenn er eine Bauverpflichtung enthält um weitere Spekulation gerade in den Metropolen zu verhindern, wenn er einen verpflichtenden Anteil von der Erstellung von Sozialwohnungen von mindestens 50% enthält, um die aus der Bindung fallenden Wohnungen zu teilkompensieren und wenn er auf die Innenentwicklung begrenzt wird innerhalb der existierenden Siedlungsgrenzen, um die für die Biodiversität und Lebensmittelproduktion relevanten Flächen zu erhalten.
Ich begrüße die Aufnahme der Möglichkeit in §9 BauGB den verpflichtenden quotalen Sozialen Anteil am Wohnungebau in Bebauungsplänen festzusetzen. Daneben ist das kommunale Vorkaufsrecht (Raparatur) ein weiteres wichtiges Instrument, um die Ziele im sozialen Wohnungsbau der Koalition mit 100.000 neuen Sozialwohnungen jährlich in der Innenentwicklung erreichen zu können.