Demokratische Stadtentwicklung

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitverfahren sollen nach Baugesetzbuch §3 die möglichen Varianten der Planung dagerstellt und diskutiert werden.

§ 3 Beteiligung der Öffentlichkeit
(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.““

Im Bebauungsplan drücken diverse Linien und Flächen zusammen mit erläuterndem Text ein Gesetz aus. Dieses soll idealerweise für Jahrzehnte Bestand haben. Daher lohnt eine fundierte Prüfung und Befassung. Gelbe Flächen sind Straßenraum. Dieser wird üblicherweise von den Mobilitötsbehörden geplant. Seine Ausprägungen sollten jedoch mit der Diskussion und Auslegung präsentiert werden. Ansonsten bleibt unverbindlich wozu die gelbe Fläche verwendet werden soll und ob sich ggf. Enteignungen von Privatgrund zu seinen Gunsten rechtfertigen lassen oder auch nicht. Auch bei der Planung und Diskussion des Straßenraumes sind ebenso Varianten zur Diskussion zu stellen, wenn es eine breite Beteiligung geben soll, die ihren Namen verdient. Zudem macht sich das Amt und die Behörde angreifbar, sollten keine Varianten diskutiert worden sein.

Daher habe ich im Februar 2024 in den Verfahren für alle möglichen Bebauungspläne zur Magistralenentwicklung in Altona Varianten und Diskussion der Verkehrsplanung vorab mit den Bürger*innen im Stadtteilbeirat eingefordert.

Ö 2 – 21-4501 

Bebauungsplan Lurup 68; Vorstellung der Varianten für die Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.11.2023.)

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.11.2023.

Herr Boettger stellt fest, die Planungen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) für ein Bus à Haut Niveau de Service System (BHNS) auf der Strecke von Schenefeld zum Neuen Pferdemarkt seien noch nicht abgeschlossen und schlägt vor, das Bezirksamt solle den Sachstand im Luruper Forum vor der vom Bezirksamt gewünschten Terminierung einer Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) vorstellen.“

Solch eine Vorstellung ist mit unterschiedlichen Darstellungen am erfolgreichsten, denn einige Menschen können sich Schnitte oder Draufsichten gut vorstellen, andere werden mit sog. gerenderten 3D Ansichten am besten abgeholt.

aus dem Rahmenplan Magistralen 2040+

Dies wurde vom Amt in der neuen Wahlperiode ignoriert, und die öffentliche Plandiskussion wurde mit nur einem Entwurf und ohne Varianten auch in der Planung des Strassenraumes durchgeführt. Dabei waren Enteignungen vorgesehen, die die Bürger*innen allesamt abgelehnt haben. Um dies zu heilen ist zunächst die Betrachtung größerer Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen empfehlenswert. Die sog. Briefmarkenplanung ist für die Betrachtung und Diskussion unvollständig und unverständlich. Auch dies eine Erkenntnis aus dem aktuellen Verfahren in Lurup. Dazu sollten 2-3 Varianten zur Nutzung und Aufteilung des Strassenraumes in seiner aktuellen Breite mit ggf. nur punktueller minimaler Aufweitung diskutiert werden. Insgesamt ist die Heilung der Stadtteile, die durch die Magistralen mit der Umsetzung der damals autogerechten Fächerplanung Fritz Schuhmachers zerschnitten wurden, anzustreben. Das sagt auch der Rahmenplan Magistralen 2040+.

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/stadtentwicklung/magistralen

Variante Alternierende Busstreifen, Schematische Darstellung des Büros Ramboll Luruper Hauptstraße

Zudem ist es derzeit fraglich, ob Angebotsbebauungspläne an Magistralen funktionieren. Denn die Bezirke können im Plan keinen sozial geförderten Wohnungsbau festsetzen, diese gesetzliche Regelung fehlt und ist in der neuen BauGB Novelle als Ergänzung vorgesehen. Die FDP hat auch diese Gesetzesergänzung verhindert.

Auszug aus der Baugesetzbuch Novelle letze Version vom 30.09.2024

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